PROVISIONSTEILUNG

Das Maklergesetz zur Provisionsteilung

© Jaturonparabut - Freepik.com

Am 23. Dezember 2020 tritt das vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft, das die Maklerprovision beim Immobilienkauf bundesweit regelt. Politisches Ziel des Gesetzes ist die faire Verteilung der Maklergebühren auf beide Parteien und die damit einhergehende Senkung der Kaufnebenkosten für Käufer. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuregelungen des Maklerrechts und gehen zudem auf kritische Aspekte ein sowie auf Herausforderungen, denen sich die Branche durch die neuen Vorschriften gegenübersieht.

Provisionssplit – gerecht, aber nicht zu Ende gedacht?

Die gesetzlich regulierte Provisionsteilung hat innerhalb der Immobilienbranche für hitzige Diskussionen gesorgt und zwingt Maklerunternehmen dazu, die eigenen Geschäftsmodelle umzustellen beziehungsweise anzupassen. Zwar gehen viele Experten davon aus, dass durch die Neuregelungen die Professionalisierung und Qualität der Branche gesteigert werden kann; es gibt allerdings auch kritische Stimmen, die durch die gesetzliche Regulierung der Maklerkosten eine Einschränkung ihrer Flexibilität bei der Gebührenerhebung befürchten. Diese Flexibilität habe sich aufgrund der Einzigartigkeit von Immobiliengeschäften und der Unterschiedlichkeit der Märkte stets bewährt.

Ein weiterer Kritikpunkt: Eine merkliche Entlastung für Käufer bringe das Gesetz nur in einigen Bundesländern (zum Beispiel Berlin, Brandenburg, Hessen, Bremen und Hamburg), in denen bisher keine Provisionsteilung existierte. In den übrigen Bundesländern ist es in der Regel schon jetzt üblich, die Maklerkosten zwischen Käufer und Verkäufer aufzuteilen. Das neue Maklergesetz festige also lediglich den Status quo. Um höhere Entlastungseffekte zu erzeugen und mehr Menschen den Kauf von Wohneigentum zu ermöglichen, solle die Politik aus Sicht der Kritiker nicht nur den Blick auf die Maklerprovision richten, sondern auch auf andere Rahmenbedingungen, die den Eigentumserwerb betreffen, zum Beispiel die Senkung der Grunderwerbssteuer oder die Verlängerung des Baukindergeldes.

Wann und für wen gelten die neuen BGB-Vorschriften?

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Maklerprovision ist es nicht mehr möglich, die Maklerkosten vollständig dem Käufer zu übertragen – sofern auch der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten umfasst unter anderem folgende Regelungen:

  • Die Provisionsteilung gilt nur für Maklerverträge, die den Kauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern (auch Doppelhaushälften) betreffen; nicht für den Kauf von unbebauten Grundstücken oder Mehrfamilienhäusern.
  • Haben sowohl der Verkäufer als auch der Käufer den Makler beauftragt, zahlen beide Parteien jeweils die gleichen Provisionssätze.
  • Hat nur eine Partei einen Maklervertrag abgeschlossen, muss diese die Maklercourtage zahlen. Vereinbarungen zur Weiterreichung der Kosten an die andere Partei sind nur wirksam, wenn die weitergereichten Kosten maximal 50 Prozent der gesamten Maklergebühren ausmachen. Bevor die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, von der anderen Partei deren Anteil verlangen kann, muss sie einen Nachweis über die bereits gezahlten Maklerkosten vorlegen.
  • Vereinbart der Makler, unentgeltlich für den Verkäufer (oder Käufer) tätig zu sein, kann er auch von der anderen Partei keine Vergütung verlangen.
  • Ein Maklervertrag, der den Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses zum Gegenstand hat, bedarf der Textform. Mündliche Vereinbarungen per Handschlag sind nicht rechtswirksam.
  • Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten greift nur, wenn der Käufer Verbraucher ist (gemäß BGB sind Verbraucher natürliche Personen, die Verträge zu privaten Zwecken abschließen). Im Rahmen gewerblicher Immobilienkäufe ist weiterhin eine anderweitig vereinbarte Verteilung der Maklergebühren möglich.

Steffen Residential – Immobiliendienstleister für Käufer und Verkäufer

Wir von Steffen Residential verstehen uns als Vermittler zwischen Verkäufer und Kaufinteressenten sowie als Dienstleister beider Parteien. Wir haben unsere Hausaufgaben bereits gemacht und warten nicht bis Dezember: Bei jedem Neukunden praktizieren wir schon jetzt die Provisionsteilung!

Für unser hochmotiviertes Team, das aus seriösen Immobilienexperten besteht und seit über 20 Jahren auf dem Berliner Immobilienmarkt aktiv ist, sind zwei Aufgaben entscheidend:

  • Wir kümmern uns um den gesamten Vermarktungsprozess (Einwertung der Immobilie, Erstellung hochwertiger Exposés, Vermarktung in den bestfrequentierten Kanälen etc.) und begleiten Eigentümer bis zum erfolgreichen Kaufabschluss.
  • Interessenten und Käufern stehen wir stets mit Rat und Tat zur Seite, unterstützen sie bei wichtigen Entscheidungen und bewahren sie vor Fehlern. Insbesondere bei Käufern, die eine Investitionsentscheidung fürs Leben treffen, herrscht oft Unsicherheit, die wir mit einem umfassenden Beratungsangebot ausräumen möchten.

Sie planen, Ihre Immobilie zu verkaufen, wollen Wohneigentum erwerben oder möchten mehr über das neue Maklerrecht erfahren? Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu unseren Dienstleistungen und zum Thema Provision.

Ihr Team von Steffen Residential