Am 23. Dezember 2020 tritt das vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft, das die Maklerprovision beim Immobilienkauf bundesweit regelt. Politisches Ziel des Gesetzes ist die faire Verteilung der Maklergebühren auf beide Parteien und die damit einhergehende Senkung der Kaufnebenkosten für Käufer. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuregelungen des Maklerrechts und gehen zudem auf kritische Aspekte ein sowie auf Herausforderungen, denen sich die Branche durch die neuen Vorschriften gegenübersieht.
Die gesetzlich regulierte Provisionsteilung hat innerhalb der Immobilienbranche für hitzige Diskussionen gesorgt und zwingt Maklerunternehmen dazu, die eigenen Geschäftsmodelle umzustellen beziehungsweise anzupassen. Zwar gehen viele Experten davon aus, dass durch die Neuregelungen die Professionalisierung und Qualität der Branche gesteigert werden kann; es gibt allerdings auch kritische Stimmen, die durch die gesetzliche Regulierung der Maklerkosten eine Einschränkung ihrer Flexibilität bei der Gebührenerhebung befürchten. Diese Flexibilität habe sich aufgrund der Einzigartigkeit von Immobiliengeschäften und der Unterschiedlichkeit der Märkte stets bewährt.
Ein weiterer Kritikpunkt: Eine merkliche Entlastung für Käufer bringe das Gesetz nur in einigen Bundesländern (zum Beispiel Berlin, Brandenburg, Hessen, Bremen und Hamburg), in denen bisher keine Provisionsteilung existierte. In den übrigen Bundesländern ist es in der Regel schon jetzt üblich, die Maklerkosten zwischen Käufer und Verkäufer aufzuteilen. Das neue Maklergesetz festige also lediglich den Status quo. Um höhere Entlastungseffekte zu erzeugen und mehr Menschen den Kauf von Wohneigentum zu ermöglichen, solle die Politik aus Sicht der Kritiker nicht nur den Blick auf die Maklerprovision richten, sondern auch auf andere Rahmenbedingungen, die den Eigentumserwerb betreffen, zum Beispiel die Senkung der Grunderwerbssteuer oder die Verlängerung des Baukindergeldes.
Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Maklerprovision ist es nicht mehr möglich, die Maklerkosten vollständig dem Käufer zu übertragen – sofern auch der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten umfasst unter anderem folgende Regelungen:
Wir von Steffen Residential verstehen uns als Vermittler zwischen Verkäufer und Kaufinteressenten sowie als Dienstleister beider Parteien. Wir haben unsere Hausaufgaben bereits gemacht und warten nicht bis Dezember: Bei jedem Neukunden praktizieren wir schon jetzt die Provisionsteilung!
Für unser hochmotiviertes Team, das aus seriösen Immobilienexperten besteht und seit über 20 Jahren auf dem Berliner Immobilienmarkt aktiv ist, sind zwei Aufgaben entscheidend:
Sie planen, Ihre Immobilie zu verkaufen, wollen Wohneigentum erwerben oder möchten mehr über das neue Maklerrecht erfahren? Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu unseren Dienstleistungen und zum Thema Provision.
Ihr Team von Steffen Residential